Steuerermäßigungen bei Handwerker-Leistungen
Wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden
20 % der Handwerker-Arbeits-Kosten von der Einkommensteuer abgezogen.
Material wird nicht berücksichtigt.
Bis zu 6.000 EUR Handwerker-Leistungen sind absetzbar und der Einkommensteuer-Betrag kann sich um 1200 Euro reduzieren.
Wesentliche Voraussetzung für eine steuerliche Anerkennung von Handwerker-Leistungen ist, daß Sie als Privatperson
den Gärtner oder Handwerker beauftragen, und
die Arbeiten in einer selbst genutzten Immobilie ausgeführt werden.